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Bußgeld droht: Fahren über grüne Ampel verboten? Diese Regel kennt fast niemand

Die Verkehrsregeln in Deutschland sind so unübersichtlich wie eine Großstadt-Kreuzung. Wer gegen sie verstößt, riskiert dennoch ein Bußgeld.

bußgeld ampel grün
u00a9 IMAGO/Funke Foto Services

Parkscheibe: Wer das einstellt, zahlt 40 Euro Strafe

Die richtige Nutzung der Parkscheibe ist einfach, doch entscheidend, um Bußgelder zu vermeiden.

Lange Staus, nerviges Warten – Alltag auf deutschen Straßen. Autofahrer freuen sich daher ganz besonders, wenn sie auf dem Weg zur Arbeit oder zum Einkaufen mal eine längere Grün-Phase haben. Doch in bestimmten Situationen kann das Losfahren auch dann, wenn die Ampel grün zeigt, ein Bußgeld nach sich ziehen.

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Ein häufiges Phänomen in den Städten kann vielen Autofahrern zum Verhängnis werden. Das Grün-Licht bedeutet nicht immer freie Fahrt, sondern kann auch ein schmerzhaftes Bußgeld nach sich ziehen. Übrigens: Auch Fußgänger können Bußgelder aufgebrummt bekommen (>>> hier mehr dazu). Aber zurück zu den Autofahrern.

Bußgeld: Bei Rückstau nicht auf die Kreuzung fahren

Verkehrsexperten weisen darauf hin, dass es besonders in Großstädten, aber theoretisch auch auf jeder anderen Straße dazu kommen kann, dass sich Rückstaus auf Kreuzungen bilden und diese dann blockiert sind. Wenn ersichtlich ist, dass der Verkehr ins Stocken geraten ist, dürfen weitere Autofahrer nicht in die Kreuzung hineinfahren. Auch dann nicht, wenn die Ampel für sie grünes Licht zeigt.

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Die Regel, die verhindern soll, dass Fahrzeuge an einer grünen Ampel die Kreuzung blockieren und somit den Querverkehr behindern, ist Teil der Führerscheinausbildung. Jeder Fahrschüler muss sich mit dieser Frage auseinandersetzen: „In welchen Fällen dürfen Sie nicht in eine Kreuzung einfahren, obwohl die Ampel ‚Grün‘ zeigt?“ Nur die richtige Antwort „Wenn ich auf der Kreuzung warten muss, weil der Verkehr stockt“ gewährleistet, dass Verkehrsbehinderungen und womöglich auch ein Bußgeld vermieden werden.

Polizist hat Vorrang vor grüner Ampel

Ein Bußgeld von 20 Euro mag auf den ersten Blick gering wirken. Dennoch soll es Autofahrer dazu bewegen, die Kreuzungen nicht bei stockendem Verkehr zu blockieren. Zu den Regeln gehört auch das Freihalten von Fußgänger- und Radwegen. Autos müssen diese und auch die Haltelinie komplett überqueren können, dürfen nicht mitten darauf stehen bleiben.

Ein weiterer Punkt, der ein Bußgeld nach sich ziehen kann, ist die Missachtung von Zusatzschildern wie „bei Rot hier halten“. Steht man bei einer grünen Ampel in einem Rückstau, so muss man auch dann in Höhe des Schildes beziehungsweise der Haltelinie warten und den Bereich für andere Verkehrsteilnehmer, etwa bei Feuerwehrausfahrten, freihalten. Kommt es beim Blockieren der Kreuzung zu einem Unfall, so kann neben dem Bußgeld ebenfalls eine Mitschuld angerechnet werden. Dies besagt ein Urteil des OLG Karlsruhe (Az.: 1 U 66/12).


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Schließlich ist zu beachten, dass ein Bußgeld auch dann anfallen kann, wenn Polizisten den Verkehr regeln. Denn: Ihre Weisungen haben immer Vorrang! Zeigt ein Polizist „Halt“, dürfen Autofahrer nicht in die Kreuzung fahren – auch dann nicht, wenn die Ampel grünes Licht zeigt.