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Grillen in Haus und Wohnung: Diese Fehler sind lebensgefährlich – und werden immer wieder begangen

Feiertag, langes Wochenende – optimal zum Grillen! Das Wetter ist schlecht? Bevor du drinnen grillst, lies unbedingt unsere Tipps.

u00a9 IMAGO/Zoonar

Ist Grillen auf dem Balkon erlaubt?

Wenn die Temperaturen steigen, wird für die Grillsaison eingeheizt! Doch dürfen Mieter in ihren Wohnungen überhaupt grillen? Die Antwort gibt es in diesem Video.

Grillen verbindet man üblicherweise mit sonnigen Tagen im Freien. Doch wenn draußen schlechtes Wetter herrscht, verlagern viele die Zubereitung von Würstchen, Steaks und Gemüse in die eigenen vier Wände. So wird es vielerorts auch in dieser Woche passieren. In weiten Teilen Deutschlands steht der Feiertag Fronleichnam bevor, zahlreiche Menschen haben dank „Brückentag“ sogar ein langes Wochenende. Super zum Grillen – wenn das Wetter nicht so mäßig wäre.

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In Haus oder Wohnung grillen – das ist durchaus möglich. Dennoch machen viele Menschen aus Ahnungslosigkeit oder Fahrlässigkeit heraus Fehler, die lebensgefährliche Konsequenzen haben können.

Grillen in Haus und Wohnung: Lebensgefahr durch Holzkohle

Immer wieder kommt es zu schweren Unfällen und Vergiftungen, weil wichtige Regeln beim Indoor-Grillen ignoriert werden. In diesem Artikel beleuchten wir die Fehler, die beim Grillen in Haus und Wohnung gemacht werden.

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Einer der fatalsten Fehler beim Brutzeln in geschlossenen Räumen ist die Nutzung eines Holzkohlegrills. Beim Verbrennen von Holzkohle oder auch sogenannten „Cook Chips“, zum Beispiel aus Bambus, entsteht Kohlenmonoxid (CO). Das unsichtbare, geruchlose Gas wird in geschlossenen Räumen schnell zur tödlichen Gefahr.

Jedes Jahr sterben Menschen an CO-Vergiftungen durch unsachgemäßes Grillen, betont das Bundesernährungsministerium. Eine Vergiftung ist oft schwer zu erkennen, kann zu Bewusstlosigkeit und im schlimmsten Fall zum Tod führen. Wer glaubt, dass Durchlüften eine ausreichende Vorsichtsmaßnahme sei, irrt. Ein Holzkohlegrill in Haus oder Wohnung ist daher tabu!


In folgenden Bundesländer ist Fronleichnam (30. Mai 2024) ein Feiertag:

  • Nordrhein-Westfalen
  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Hessen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Thüringen und Sachsen: in einzelnen, überwiegend katholischen Regionen

Auch der Betrieb eines Gasgrills in Innenräumen ist riskant. Undichte Schläuche, fehlerhafte Anschlüsse oder beschädigte Gasflaschen können Gas austreten lassen, das sich unbemerkt ausbreitet und durch einen Funken oder eine Flamme explodiert. Es ist daher wichtig, Gasgrills ausschließlich im Freien zu verwenden, wo ausreichend Frischluftzufuhr gegeben ist.

Elektrogrills als gefahrlose Alternative

Zudem wird oft unterschätzt, dass Grillen in Wohnräumen einen massiven Einfluss auf die Luftqualität hat. Rauch, Fett und Rußpartikel können zu Atemwegsreizungen oder allergischen Reaktionen führen. Besonders groß ist das Risiko für Kinder, ältere Menschen und Personen mit Vorerkrankungen der Atemwege. Darüber hinaus führt das Grillen in Wohnräumen oft zu Brandgefahren. Überhitzung, Funkenflug oder umkippende Grills können in Sekundenschnelle Brände verursachen.

Um diese gefährlichen Fehler zu vermeiden, empfehlen Experten, das Grillen mit Kohle oder Gas in Innenräumen generell zu unterlassen und stattdessen auf eine sichere Alternative umzusteigen. Elektrogrills, die speziell für den Innenbereich konzipiert sind beispielsweise. Sie sind rauchfrei, gut kontrollierbar, erzeugen keine offene Flamme und auch keine schädlichen Gase, solange sie korrekt genutzt werden. Doch auch hierbei sollte man stets auf eine ausreichende Belüftung achten und den Grill nicht unbeaufsichtigt lassen.


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Hausbesitzer sollten sich überlegen, ob es an Schlecht-Wetter-Tagen nicht eine sinnvolle Alternative ist, draußen zu grillen und drinnen zu essen. Wohnungsbesitzer können unter Umständen auf den Balkon ausweichen. Es ist nicht gesetzlich verboten, dort mit Kohle, Gas oder Elektrogerät zu grillen – solange Nachbarn nicht durch Rauch und Gerüche belästigt werden. Allerdings sollte man vorher unbedingt in die Hausordnung und den Mietvertrag schauen. Häufig ist dort ein Grillverbot auf dem Balkon festgeschrieben.