In Berlin wurden im vergangenen Jahr 11.452 Personen als vermisst gemeldet. Glücklicherweise konnten davon ganze 11.266 Fälle geklärt werden. Die Aufklärungsquote ist also sehr hoch!
Das dürfte mitunter daran liegen, dass die meisten der als vermisst gemeldeten Personen alleine wieder auftauchen. Man hat vergessen Bescheid zu geben, dass man mal weg ist oder wollte einfach mal abtauchen. Grundsätzlich steht das jedem Menschen zu, allerdings nur, wenn man volljährig ist. Bei Kindern und Jugendlichen ist das nicht so! Sie unterliegen in Deutschland immer dem Aufenthaltsbestimmungsrecht eines Erwachsenen.
Was aber tut die Polizei, wenn eine solche Vermisstenmeldung bei ihnen eingeht? BERLIN LIVE hat mit der Polizei Berlin darüber gesprochen.
Berlin: „Wir unterscheiden wer vermisst wird“
Ausschlaggebend für die Suche nach einer vermissten Person ist die Frage, wie alt die Person ist. „Wir unterscheiden, wer vermisst wird. Kinder (bis 13 Jahre), Jugendliche (14 – 17 Jahre) und Erwachsene, das sind erstmal die Kategorien, in die wir unterteilen“, erklärt eine Pressesprecherin der Polizei Berlin. „Handelt sich um eine vermisste erwachsene Person, muss es zudem noch eine konkrete Gefahr für Leib und Leben für diesen Menschen geben.“
Bei Kindern und Jugendlichen ist das anders. Hier wird grundsätzlich immer gesucht. Sie dürfen nicht allein selbst bestimmen, wo sie sich aufhalten. Zudem besteht besonders bei kleinen Kindern die Gefahr, sich in einer Ausnahmesituation nicht selbst helfen zu können.
Vermisstenort ist entscheidend
„Je jünger ein Kind ist, desto eher gehen bei der Polizei alle Alarmglocken an“, so die Pressesprecherin weiter. Dabei kommt es wie in allen anderen Fällen darauf an, wie und wo das Kind abhandengekommen ist. War der letzte Aufenthaltsort der Familie zum Beispiel in Wassernähe, besteht größere Gefahr für ein Kind als in einem Stadtpark ohne Wasser.
Wird ein Mensch vermisst, ist der Ort des Verschwindens entscheidend. „Der Vermisstenort ist für die Ermittlerinnen und Ermittler äußerst wichtig. Der Vermisstenort steht auch im Fokus der Ermittlungen, der wird als Erstes auch abgesucht.“
Polizei Berlin: Sogenannte Gefahrenmomente
Psychische oder physische Erkrankungen, eine Suizidgefährdung oder lebensnotwendige Medikamente sind Beispiele für eine solche konkrete Gefahr für Leib und Leben. Die Polizei spricht hierbei von sogenannten Gefahrenmomenten. Sie gelten jedoch nur für Erwachsene.
„Je brisanter, je gefährlicher es für die vermisste Person ist. Danach richten sich alle weiteren Maßnahmen. Eine der ersten Maßnahmen – besonders bei Erwachsenen – ist, dass die Person mit seinen vollständigen Personalien auch in ein Fahndungssystem eingegeben wird.“ Die Polizeibeamtin spricht hier von INPOL, dem Informationssystem der Polizei. Auf dieses kann im ganzen Schengenraum zugegriffen werden. Ein Fall einer vermissten Person wird jedoch immer dort angelegt und bearbeitet, „wo derjenige eigentlich seinen Lebensmittelpunkt hat.“
Keine Suche ist wie die andere
„Jede Suche nach Vermissten, ist so individuell wie der Vermisste an sich selbst. Man sollte sich nie als suchender Polizist in Vermissten-Sachen auf eine Checkliste einlassen.“ Stellt die Polizei Berlin einen Suchtrupp für die Suche nach einer vermissten Person zusammen, ist die Zusammenstellung ebenso individuell. Es kommt auf die Fakten an.
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Das Wichtigste ist, sich konkrete Informationen über Orte, Menschen und Gewohnheiten der vermissten Person bei den Familienmitgliedern, Freunden und Bekannten einzuholen. Das ist für die Polizei der ausschlaggebende Ansatz bei der Suche.