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Berlin: Spende an die CDU doch illegal? Um DIESE Riesen-Summe geht es

Die Berliner CDU bekam von einem Immobilienunternehmer eine Großspende. Ein Gutachten sieht ein Verstoß gegen das Parteigesetz.

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© Imago/Mike Schmidt, Imago/Bernd Elmenthaler

Berlin: Das ist Deutschlands Hauptstadt

Berlin ist nicht nur Deutschlands Hauptstadt, sondern auch die größte Stadt der Bundesrepublik. Im Jahr 2022 wohnten 3,75 Millionen Menschen hier. Die Tendenz ist steigend. Zudem kamen im gleichen Jahr rund 10 Millionen Gäste für insgesamt 26,5 Millionen Übernachtungen in die Hauptstadt.

Parteispenden sind so eine Sache. Parteien sind insbesondere im Wahlkampf auf sie angewiesen, doch sie unterliegen vielen Regeln. Besonders bei Großspenden ist Vorsicht geboten, damit Parteien und Politiker nicht in den Verdacht geraten, käuflich zu sein. So wie aktuell die Berliner CDU.

Die heutige Berliner Regierungspartei hatte in den Monaten vor der Abgeordnetenhaus-Wahl 2021 insgesamt 820.000 Euro vom Immobilienunternehmer Christoph Gröner erhalten. Sowohl der Spender als auch die Partei machten anschließend widersprüchliche Angaben über die Umstände der Spenden. Die Bundestagsverwaltung sah im vergangenen Jahr keine Anhaltspunkte für etwaige Verstöße gegen das Parteiengesetz. Ein neues Gutachten kommt nun zu einem anderen Ergebnis.

Berlin: Was ist mit der Spende an die CDU?

Sophie Schönberger, Professorin für öffentliches Recht an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf hatte sich den Fall im Auftrag des Vereins Lobbycontrol noch einmal angeschaut. Und demnach soll die Großspende – zunächst hatte Gröner 320.000 Euro gespendet, dann eine seiner Firmen noch einmal 500.000 Euro – gegen das Parteiengesetz, das berichtet unter anderem die „Süddeutsche Zeitung“.


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Zunächst hatten der Berliner CDU-Chef Kai Wegner und auch Gröner zu verschiedenen Anlässen mitgeteilt, dass die Spenden mit Absprachen verbunden seien. Dabei sei es um die Versorgung von Kindern in Heimen, um die Bekämpfung der Obdachlosigkeit und ein schnelles Ende des Mietendeckels gegangen. Der wurde später ohnehin vom Bundesverfassungsgericht gekippt. Gröner sprach sogar davon, dass seine Forderung für mehr Geld für behinderte Kinder in Kinderheimen „sozusagen schriftlich fixiert“ sei.

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Der Immobilienunternehmer Christoph Gröner (l.) und Berlins CDU-Chef Kai Wegner. Credit: Imago/Mike Schmidt, Imago/Bernd Elmenthaler

Später ruderten Gröner und die Berliner CDU zurück. Die Bundestagsverwaltung glaubte der Korrektur und erklärte: Verboten seien Spenden nur bei einem kausalen Zusammenhang zwischen einer Spende und einer bevorstehenden Entscheidung der Partei. Im neuen Gutachten wird das kritisiert. Parteienrechtlerin Schönberger bezeichnet Gröners Korrektur als Schutzbehauptung, die Entscheidung der Bundestagsverwaltung als falsch.

Berliner CDU: Gutachten sieht Verstoß

Sie sagt: Das Spendenannahmeverbot gilt nicht nur für tatsächliche Fälle von Käuflichkeit, sondern auch für Konstellationen, in denen der Anschein erweckt wird. Sowohl Spender Gröner, als auch der Berliner CDU-Chef Kai Wegner hätten das mit ihren Äußerungen getan. Von Erwartungsspenden könne dann die Rede sein, wenn sich der Spender einen Vorteil erhofft und das für die Partei auch ersichtlich ist. Ob das dann auch umgesetzt werde, sei unerheblich.


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Angesichts dieses Gutachtens prüft der Berliner Landesverband der Partei Die Linke nun, ob man gerichtlich gegen die Entscheidung der Bundestagsverwaltung vorgehen wolle. Die Grünen erklärten, das Gutachten zu prüfen. Die CDU verwies auf eine Mitteilung der Bundestagsverwaltung, die die Entscheidung verteidigte.