Sie sind klein, können fliegen und jeder kann sich eine zulegen: Drohnen werden immer beliebter. Doch Berliner Drohnenpiloten bringen mit ihrem Hobby sich und andere häufig in Schwierigkeiten. Dabei gibt es klare Regeln, die befolgt werden müssen.
Erst Ende Juni blieb die Drohne eines 20-Jährigen in den Mastanlagen über der Turmkugel am Fernsehturm in Berlin hängen. Die Feuerwehr musste das Gerät aus einer Höhe von 270 Metern bergen. Einige Wochen später standen die Ermittlungen gegen den Hobby-Piloten vor dem Abschluss. Ihm drohen Geldstrafen – oder sogar das Gefängnis! Zusätzlich muss er den Feuerwehreinsatz bezahlen.
Unter 300 Euro gelten Drohnen als Spielzeug
Wie der „Tagesspiegel“ berichtet, könnten mehr als 16.000 Drohnen in Berliner Haushalten lagern. Inzwischen kann man die Geräte sogar in Lebensmitteldiscountern kaufen. Unter einem Preis von 300 Euro gelten Drohnen beim Verband für Unbemannte Luftfahrt (VUL) als Spielzeug.
Spielzeug hin oder her – an einige Regeln müssen sich Drohnenbesitzer trotzdem halten. Seit Ende 2020 ist auch in der niedrigsten Gewichtsklasse bis 249 Gramm eine Betreiberregistrierung beim Luftfahrtbundesamt Pflicht – wenn eine Kamera vorhanden ist.
Sperrgebiete über Berlin
Wo genau du in Berlin mit welchen Regeln deine Drohne steigen lassen darfst, erfährst du in der Karten-App Droniq mit Daten der Deutschen Flugsicherung (DFS). Doch ganz so einfach ist es nicht. Über Berlin liegt ein dichtes Muster aus Sperr- und Beschränkungsgebieten, woran du dich halten solltest. Eines dieser Gebiete liegt, vom Reichstag ausgehend, kreisförmig über der Stadt.
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Wie der „Tagesspiegel“ weiter schreibt, gilt zwischen den alten Landebahnen unter anderem: Die Deutsche Flugsicherung (DFS) akzeptiert nur Anträge mit einem gewerblichen Hintergrund und einer speziellen Haftpflicht. Vor dem Flug musst du die Polizei informieren. Auch in den Außenbezirken musst du wegen Vogelschutzgebieten und Einflugschneisen mit Einschränkungen rechnen.