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Berlin: Schock-Tat – Mutter soll Baby (1 Monat) über Wochen misshandelt haben

Das Baby soll gerade einmal einen Monat alt gewesen sein. Nun kommt der Fall in Berlin vor Gericht.

Berlin
© IMAGO/Emmanuele Contini

Sicherheit für Berlin: Polizei, Feuerwehr und Co.

Sie sollen in Berlin für Sicherheit sorgen: Polizei, Feuerwehr und Co. Bei der Berliner Polizei sind derzeit über 27.000 Bedienstete beschäftigt. Jeden Tag gehen über den Notruf 110 in der Einsatzleitzentrale 3.700 Anrufe ein. Das sind 1,34 Millionen Anrufe im Jahr.

Gerade in den den ersten Lebensmonaten ist ein Kind hilflos. Ohne die Zuwendung der Eltern ist es quasi nicht lebensfähig und ihnen komplett ausgeliefert. Umso schlimmer wiegt es, wenn die Eltern dieses Urvertrauen, das Kinder in ihre Eltern haben müssen, missbrauchen.

So wie in einem offenbar besonders grausamen Fall, der sich in Berlin ereignet hat. In diesem hat eine Mutter ihre zu Beginn gerade einmal ein Monat alte Tochter über Wochen misshandelt. Der Fall kommt nun vor Gericht.

Berlin: Baby wurde misshandelt

Das Martyrium des Kindes liegt schon einige Zeit zurück. Laut der Berliner Generalstaatsanwaltschaft wurde das damals nur wenige Wochen alte Mädchen am 13. Januar erstmals von seiner Mutter misshandelt. Bis zum 30. April soll die heute 23-Jährige ihr eigenes Kind mehrfach „durch stumpfe Gewalt und heftiges Schütteln erheblich verletzt“ haben.

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Wie es in der Anklage weiter heißt, seien durch die Misshandlungen zu Verletzungen am Hirn des Kindes und zu einem Schädelbruch gekommen. Auch heute, rund zwei Jahre nach den schrecklichen Taten sei noch immer nicht klar, ob das Mädchen dauerhafte Schäden davontragen wird. Als mögliches Motiv gibt die Berliner Staatsanwaltschaft eine „Abneigung“ gegen das Kind an.

Berlin: Mädchen überlebte dank Not-OP

Dass das kleine Mädchen überhaupt noch am Leben ist, hat es einer Not-OP am 30. April 2021 zu verdanken. Im Anschluss wurde es durch das Jugendamt anderweitig untergebracht.


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Gegen die Mutter wurde nun Anklage wegen schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen erhoben. Auch der Vater (28) des Kindes muss sich wegen fahrlässiger Körperverletzung durch Unterlassen vor Gericht verantworten. Laut Anklageschrift soll er das Vorgehen seiner damaligen Lebensgefährtin nicht unterbunden und in seiner Gefährlichkeit unterschätzt haben. Wann es zum Prozess kommen soll, ist noch nicht bekannt.