Berliner Pendler haben es nicht leicht! Die Lokführergewerkschaft GDL hat ihre Mitglieder erneut zum Streik aufgerufen. Betroffen sind sowohl der Personen- als auch der Güterverkehr.
Im Tarifstreit zwischen der GDL und der Bahn geht es unter anderem um die Anzahl der Arbeitsstunden im Schichtdienst. Worauf sich die Berliner einstellen müssen – erfährst du hier:
Lokführerstreik betrifft wohl auch die Berliner S-Bahn
Die Lokführergewerkschaft GDL will von Donnerstag (7. Dezember) bis Freitag (8. Dezember) bundesweit die Arbeit niederlegen. Der Streik soll um 18 Uhr mit dem Güterverkehr beginnen. Ab 22 Uhr sollen dann auch keine Personenzüge mehr fahren – bis zum folgenden Tag – um 22 Uhr.
Im Tarifstreit zwischen der GDL und der Bahn geht es um die Stunden, die die Lokführer im Schichtdienst arbeiten. Die Gewerkschaft will, dass die Anzahl auf 35 Schichtdienststunden pro Woche reduziert werden – und zwar bei vollem Lohnausgleich. Aktuell liegt die Anzahl noch bei 38 Wochenstunden im Schichtdienst. Die GDL fordert wohl außerdem eine Inflationsprämie von 3.000 Euro und zusätzlich 555 Euro mehr Lohn über die Laufzeit von einem Jahr.
Das kommt jetzt auf die Berliner Bahn-Kunden zu
Bereits im November hatte die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer zwanzig Stunden lang gestreikt. In Berlin sind wohl alle Bahn-Reisenden vom Streik betroffen. Also sowohl die Pendler im Fernverkehr, als auch die Kunden der Berliner S-Bahn.
+++ S-Bahn streikt in Berlin: Super nervig, darum muss es trotzdem sein +++
Alle Fahrgäste, die ihre Bahnfahrt im betroffenen Zeitraum, wegen des Streiks verschieben möchten, können ihr Ticket wohl zu einem späteren Zeitpunkt nutzen. „Die Zugbindung ist aufgehoben. Die Fahrkarte gilt dabei für die Fahrt zum ursprünglichen Zielort auch mit einer geänderten Streckenführung“, so die Bahn gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa).
Mehr News aus Berlin:
Spannend wird auch das Ergebnis der Urabstimmung sein, die die GDL jetzt eingeleitet hat. Bis zum 19. Dezember sollen die Mitglieder jetzt über unbefristete Streiks abstimmen können. Hierfür ist eine Mehrheit von 75 Prozent nötig. (mit dpa.)