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Berlin: Irre Cannabis-Regel! Ausgerechnet HIER darf nichts gepflanzt werden

Viele Cannabis-Konsumenten in Berlin freuen sich auf die Teillegalisierung der Droge sowie den Eigenanbau. Doch dabei gibt es einiges zu beachten.

Berlin
u00a9 IMAGO/CHROMORANGE

Kurz erklärt: Eckpunkte des geplanten Cannabis-Gesetzes

Das Bundeskabinett hat beschlossen, den Besitz und den kontrollierten Anbau von Cannabis zum Privatgebrauch zuzulassen - mit Einschränkungen. Wichtige Punkte des Gesetzesvorhabens im Überblick.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat die Teillegalisierung von Cannabis lange angekündigt und sich für diese starkgemacht. Am 23. Februar 2024 hat der Bundestag schließlich dafür gestimmt.

Die Konsumenten der Droge, von denen es in Berlin jede Menge gibt, konnten ihr Glück kaum fassen und sind seither aus dem Häuschen. Schon ab 1. April könnten der Eigenanbau und Besitz von Cannabis legal sein.

Berlin: Diese Cannabis-Regeln gilt es zu beachten

Dass Cannabis in Deutschland tatsächlich mal erlaubt sein würde, dürften vor der Ära Karl Lauterbach wohl die wenigsten geglaubt haben. Aber seit der Bundesgesundheitsminister 2021 sein Amt angetreten hat, nahm das Thema Fahrt auf und ist jetzt so gut wie beschlossene Sache.

Wer allerdings gehofft hatte, schon bald voll kommen unbeschwert den Anbau und Konsum von Cannabis praktizieren zu können, der irrt. Denn das Gesetz sieht klare Regeln vor. Dazu gehört, dass Erwachsene in Zukunft maximal 25 Gramm der Droge in der Öffentlichkeit mitführen dürfen. Daheim ist der Besitz von bis zu 50 Gramm erlaubt, sowie höchstens drei Pflanzen.

Hier dürfen keine Cannabis-Pflanzen gezüchtet werden

Auch bei der Aufzucht der Stecklinge gibt es bestimmte Vorgaben zu beachten. Diese darf nämlich unter anderem nur zu Hause erfolgen – ein Cannabis-Anbau im eigenen Kleingarten in Berlin oder Brandenburg ist nicht zulässig. Das teilte der Landesverband Berlin der Gartenfreunde am Dienstag (5. März) mit.

Grund dafür ist der Umstand, dass das Wohnen in einer Parzelle laut Bundeskleingartengesetz nur in Ausnahmefällen möglich ist. Genau das ist aber Voraussetzung für das legale Anpflanzen von Cannabis-Stecklingen. Darüber hinaus würde auch die Gewährleistung des Kinder- und Jugendschutzes ein Problem darstellen, wenn die Droge in den Kleingärten von Berlin und Brandenburg angebaut werden würde.


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Bevor die Cannabis-Community allerdings überhaupt mit dem Anbau für den Eigenbedarf beginnen darf, berät der Bundesrat am 22. März über das entsprechende Gesetz. Inzwischen verdichten sich die Anzeichen, dass sich das Inkrafttreten des Cannabis-Gesetzes womöglich auf Herbst verschieben könnte. (mit dpa)