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Berlin: Zoff um Hostel-Fassade geht in nächste Runde – üble Drohbriefe und Beleidigungen

Der Streit um die Fassade des „Happy Go Lucky“-Hotels in Berlin schwelt schon lange. Nun hat der Betreiber die Fassung verloren.

Berlin
u00a9 IMAGO/Funke Foto Services

Berlin: Das ist Deutschlands Hauptstadt

Berlin ist nicht nur Deutschlands Hauptstadt, sondern auch die größte Stadt der Bundesrepublik. Im Jahr 2022 wohnten 3,75 Millionen Menschen hier. Die Tendenz ist steigend. Zudem kamen im gleichen Jahr rund 10 Millionen Gäste für insgesamt 26,5 Millionen Übernachtungen in die Hauptstadt.

Dieser Berliner Zoff dauert schon richtig lange. Seit dem Jahr 2012 streiten der Betreiber des „Happy Go Lucky“-Hostels und der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf um die Bemalung der Hausfassade. Der Betreiber will den individuellen Anstrich mit dem Namen des Hostels behalten, der Bezirk hat das aufgrund unrechtmäßiger Werbung untersagt.

Der Bezirk hat nun den langen Zoff vor Gericht gewonnen und greift nun durch. Nachdem Hostel-Betreiber Alexander Skora ein letztes Ultimatum hatte verstreichen lassen, beauftragte der Bezirk eine Malerfirma. Nun verlor Skora die Fassung!

Berlin: Hostel-Chef beleidigt Amtsleiter

In zwei Mails hatte sich der Betreiber des „Happy Go Lucky“-Hostels wohl im Ton vergriffen. Wie der „Tagesspiegel“ berichtet, sandte das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf nämlich zwei von Skoras E-Mails an die Berliner Staatsanwaltschaft zur „strafrechtlichen Bewertung“. Das Bezirksamt vermutete „Nötigung und Bedrohung von Amts- und Privatpersonen“.

Dem Tagesspiegel liegen die Mails vor. Darin drohte Skora dem Leiter der Rechtsabteilung, er könne sich „darauf vorbereiten, dass seine Dissertation einer Plagiatsprüfung und sein Privatleben einer intensiven Prüfung unterzogen wird“, sofern er an der Durchsetzung der Übermalung festhalte. Zudem soll er den Amtsleiter als „amateurhaften Auftraggeber“ beleidigt haben. Dem beauftragten Malerbetrieb spricht er die Fachkenntnis ab. Den Chef der Firma wolle er strafrechtlich und zivilrechtlich haftbar machen.


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Zuletzt hatte das Berliner Landgericht Skoras Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen das Bezirksamt abgelehnt. Die Begründung: Das Verwaltungsgericht habe alle Interessen in seinem Urteil bereits ausreichend abgewogen. Die Fassade, die vom Künstler Dom Browne gestaltet worden sei, wurde im Urteil als „Verunstaltung des Ortsbilds“ bewertet. Die Beseitigung des Kunstwerks soll 40.000 Euro kosten.