Schon seit Jahren liefern sich das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf und ein Hostelbesitzer einen Rechtsstreit. Grund: Eine bunte Fassade.
Bis in das Jahr 2012 reicht der Streit zurück. Nun hat der Berliner Bezirk endgültig die Nase voll. Die Fassade wird übermalt, lautet die Anweisung an eine Malerfirma.
Berlin: Bunte Fassade ist bald Geschichte
Noch schmückt das „Happy Go Lucky“ Hostel am Stuttgarter Platz im Berliner Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf eine ausgefallene Fassade. Darauf zu sehen sind neben Smileys und Herzen auch Star-Wars-Motive und Porträts berühmter Persönlichkeiten. Doch bald ist damit endgültig Schluss. Am kommenden Montag (13. November) soll die Außenmauer des Hostels jetzt zwangsweise übermalt werden.
Bereits Ende August hatte das Bezirksamt dem Hostelbesitzer, Alexander Skora, ein Ultimatum gestellt. Bis zum 1. Oktober müsse die Fassade beige oder grau gestrichen werden, sonst drohe die Zwangsvollstreckung. Skora ließ das Ultimatum verstreichen, woraufhin das Bezirksamt einen externen Malerbetrieb beauftragte, um die Wand zu übermalen.
Verwaltungsgericht urteilt: „Verunstaltung des Ortsbildes“
Im Jahr 2016 beauftragte der Eigentümer des Hostels, nahe des S-Bahnhofs Charlottenburg, den irischen Street-Art-Künstler Dom Browne, die Fassade zu besprühen. Seit dem herrscht ein Streit zwischen Bezirksamt und Hostelbesitzer. Der Fall ging vor das Berliner Verwaltungsgericht.
Damals wurde Alexander Skora unzulässige Werbung vorgeworfen. Jetzt argumentierte das Gericht anders: Die grellen Farben beeinträchtigten den Blick auf ein benachbartes denkmalgeschütztes Haus. Es handele sich laut Urteil um „Verunstaltung des Ortsbildes“.
40.000 Euro für Fassadenmalerei
Die Kosten für die Malerarbeiten soll der Hosteleigentümer selbst übernehmen. Das Bezirksamt schätzt diese auf mindestens 40.000 Euro.
Ob der Streit um die bunte Hostelfassade nun endgültig beendet ist, bleibt abzuwarten. Eine Anwältin, die neben dem Street-Art-Künstler Dom Browne auch die Firma von Skora vertritt, drohte dem Bezirksamt bereits „Schadenersatz-, Schmerzensgeld- und Restitutionsansprüche“ bei einer Zerstörung des Kunstwerks an. Ein anderer Anwalt des Hostelbesitzers will kurzfristig mit einer einstweiligen Verfügung gegen das Land Berlin und die Malerfirma vorgehen.