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Charlottenburg: Streit um Hostel-Fassade spitzt sich zu – knickt Eigentümer jetzt ein?

Seit Jahren kämpft der Eigentümer des „Happy Go Lucky“-Hostels in Charlottenburg um seine bunte Fassade. Doch nun steht er mit dem Rücken zur Wand.

Charlottenburg
u00a9 imago/Schu00f6ning

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Berlin ist nicht nur Deutschlands Hauptstadt, sondern auch die größte Stadt der Bundesrepublik. Im Jahr 2022 wohnten 3,75 Millionen Menschen hier. Die Tendenz ist steigend. Zudem kamen im gleichen Jahr rund 10 Millionen Gäste für insgesamt 26,5 Millionen Übernachtungen in die Hauptstadt.

In Charlottenburg steht ein richtiger Hingucker. Passanten kommen beim Vorbeilaufen am Hostel „Happy Go Lucky“ am Stuttgarter Platz kaum umhin, einen Blick auf die kunterbunte Fassade zu werfen. Doch nun soll die Street-Art des irischen Künstlers Dom Browne entfernt werden.

Seit Jahren herrscht Streit um die Hostel-Fassade in Charlottenburg. Doch nun hat der Eigentümer Alexander Skora ein Ultimatum gesetzt bekommen, bis wann die Wand einen neutraleren Anstrich bekommen muss.

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Charlottenburg: Knallhartes Ultimatum – Knickt Eigentümer jetzt ein?

Dem „Tagessspiegel“ liegt ein Schreiben des Rechtsamts an den Eigentümer vor. „Letztmalig“ gebe man dem Hostel die „Gelegenheit zur selbsttätigen und vollständigen Umsetzung der behördlichen Entscheidungen“, heißt es darin. Genauer gesagt, hat Skora bis zum 1. Oktober Zeit, den Forderungen nachzukommen. Andernfalls droht das Amt mit einer Zwangsvollstreckung auf Kosten des Eigentümers.

Laut dem Bericht hat Skora noch nicht entschieden, ob und wann er den Aufforderungen nachkommt. Seit Jahren kämpft der Hostel-Inhaber um seine bunte Hauswand. Zuvor verlor er eine Klage vor dem Berliner Verwaltungsgericht, weil er „unzulässige Werbung“ an seinem Haus angebracht habe. Dabei handelte es sich um den Namen des Hostels.


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Auch die „Beseitigungsanordnung“ wurde vom Bauamt Charlottenburg-Wilmersdorf bereits im August 2016 ausgestellt. Erneut klagte Skora, doch ein letzter Einigungsversuch im Juni 2023 scheiterte abermals. Während der Eigentümer das Street-Art-Gemälde als Kunstwerk ansieht, bezeichnet das Berliner Verwaltungsgericht dieses als „Verunstaltung des Ortsbildes“, wir dem Urteil zu entnehmen ist. Der Blick auf ein nahes denkmalgeschütztes Haus würde durch die Fassade beeinträchtigt. Anstelle der Herzen, Smileys und einem stilisierten Schriftzug mit dem Namen des Hotels soll nun eine neutrale Wandbemalung in beige oder grau entstehen.