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Berlin: Dank Weihnachtsgnade – Straftäter werden aus Gefängnis entlassen

Es ist eine Tradition in Berlin, dass Straftäter vorzeitig vor Weihnachten aus dem Gefängnis entlassen werden. Wir verraten, was es damit auf sich hat.

Berlin
© IMAGO/Jürgen Ritter

Berlin: Das ist Deutschlands Hauptstadt

Berlin ist nicht nur Deutschlands Hauptstadt, sondern auch die größte Stadt der Bundesrepublik. Im Jahr 2022 wohnten 3,75 Millionen Menschen hier. Die Tendenz ist steigend. Zudem kamen im gleichen Jahr rund 10 Millionen Gäste für insgesamt 26,5 Millionen Übernachtungen in die Hauptstadt.

Mehr als 8.000 Menschen sitzen in Berlin hinter Gittern. Die Sträflinge haben die unterschiedlichsten Straftaten begangen und landeten dafür letztendlich in einer der sieben Justizvollzugsanstalten (JVA) im Land Berlin.

Je nach Tat und Urteil unterscheidet sich die Dauer ihres Aufenthaltes hinter Gittern gewaltig, von wenigen Monaten bis hin zu mehreren Jahren ist alles dabei. Wer länger einsitzt, verbringt so auch das Weihnachtsfest gemeinsam mit den anderen Häftlingen. Doch es gibt einige Glückliche, die pünktlich vor dem Fest vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen werden.

Berlin: Klare Voraussetzungen für Weihnachtsgnade

Jedes Jahr aufs neue profitieren Gefängnisinsassen in Berlin und vielen weiteren Bundesländern von der Weihnachtsgnade und kommen früher frei. Dass diese Möglichkeit besteht, wird den Gefangenen in den Berliner Justizvollzugsanstalten aktiv kommuniziert, wie eine Sprecherin der Senatsjustizverwaltung auf Nachfrage von BERLIN LIVE erklärt.

Doch um das Gefängnis tatsächlich früher als ursprünglich verlassen zu können, gibt es bestimmte Bedingungen im sogenannten Sammelgnadenerweis, die erfüllt sein müssen. Dazu zählt unter anderem, dass das Strafende ohnehin „auf einen bestimmten Zeitraum ab Oktober bis Anfang Januar fällt.“ Außerdem muss sichergestellt sein, dass der Häftling nach seiner Entlassung ein Dach über dem Kopf hat und sein Lebensunterhalt sichergestellt ist.

So viele Straftäter profitieren 2023 von der Weihnachtsgnade

Die Entscheidung, wer vorzeitig frei kommt, liegt grundsätzlich bei den jeweiligen Justizvollzugsanstalten. Nur in Einzelfällen muss die Senatsverwaltung für Justiz entscheiden, ob jemand noch vor Weihnachten entlassen wird.

Nachdem klar ist, wer für den Gnadenerweis in Betracht kommt, informieren die Justizvollzugsanstalten bzw. die Jugendstrafanstalten die jeweiligen Häftlinge. Diese können dann einen Antrag auf vorzeitige Haftentlassung einreichen. In diesem Jahr taten dies über 90 Straftäter in Berlin, die nun das Weihnachtsfest auf freiem Fuß verbringen dürfen.

Diese Straftäter kommen noch vor Weihnachten frei

Ein Großteil dieser Personen saß wegen kleinerer Delikte in Haft. Darunter waren 24 Diebstahlsdelikte, in 16 Fällen ging es um das Erschleichen von Leistungen – also Schwarzfahren. Aber auch Personen, die wegen Beleidigung (6), Drogendelikten (6) oder des Fahrens ohne Führerschein (4) hinter Gitter waren, dürfen sich über den Sammelgnadenerweis vor Weihnachten freuen.


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Aber was verspricht man sich von den vorzeitigen Haftentlassungen? „Der Erlass des Sammelgnadenerweises zum Jahresende entspricht einer langjährigen Tradition. Ziel ist es, Straf- und Jugendstrafgefangenen, die kurz vor Weihnachten oder zwischen den Jahren entlassen werden müssten, durch eine vorgezogene Entlassung die Wiedereingliederung in die Gesellschaft zu erleichtern, da erfahrungsgemäß eine Wohnungs- und Arbeitssuche zum Jahresende schwieriger ist und auch Beratungsstellen hoch belastet oder gar geschlossen sind“, erklärt die Sprecherin der Senatsjustizverwaltung. (mit dpa)