Die Hauptstadt Berlin ist ein produktiver Ort für Akademiker. Mit 11 staatlichen, zwei konfessionellen und circa 30 staatlich anerkannten privaten Hochschulen gibt es für angehende Forscher ein breites Angebot.
Doch auch Volkshochschulen bilden einen wichtigen Bestandteil in der Bildungspolitik des Landes. Nun stehen diese allerdings vor dem Aus. Schuld daran ist ein Vertragsdetail, das für erhebliche Probleme sorgt.
Berlin: Das Dilemma der Volkshochschulen
Welch wichtige Rolle Volkshochschulen in Berlin einnehmen, macht ein Blick auf die Statistiken deutlich. Jährlich unterrichten ungefähr 4.000 Lehrer sage und schreibe 20.000 Kurse. Dabei bilden sie 200.000 Menschen beruflich wie privat weiter – eine erhebliche Anzahl.
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Wie kann es also sein, dass die gut besuchten Bildungseinrichtungen vor dem Aus stehen? Das hängt mit den Verträgen der Lehrkräfte zusammen, die seit der Gründung von Volkshochschulen als Freiberufler auf Honorarbasis bezahlt werden. Doch seit der Klage einer Lehrerin aus dem Jahr 2022 stellt sich die Situation anders dar.
Das Bundessozialgericht legte im Zuge dessen neue Gesichtspunkte für die Trennung von selbstständig und abhängig Beschäftigen fest. Das hat zur Folge, dass die Volkshochschulen alle freiberuflichen Kursleiter fest anstellen müssten. Aus diesem Grund lehnt es die deutsche Rentenversicherung ab, die Dozenten weiterhin als Selbstständige zu klassifizieren. Die dazugehörigen Verträge laufen also zum Semesterende aus.
So geht es weiter
„Aktuell stellen fünf der zwölf Berliner Volkshochschulen wegen rechtlicher Bedenken vorläufig keine Honorar-Verträge mehr für die Dozenten aus“, erklärt Verdi-Gewerkschafterin Mila Neunzig die Folgen gegenüber der „BZ“. Die Einrichtungen und dazugehörigen Lehrer in Reinickendorf, Neukölln, Treptow-Köpenick, Marzahn-Hellersdorf und Steglitz-Zehlendorf sind somit vom derzeitigen Status quo akut bedroht. Bundesweit betrifft die Situation 860 Volkshochschulen.
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Der Senat plant nun, für das Land Berlin ein „Drei-Säulen-Modell“ für die Mitarbeiter der Volkshochschule zu konzipieren und dieses zeitnah mit der Rentenversicherung zu besprechen. Der Entwurf sieht vor, zwischen den drei Beschäftigungsverhältnissen fest angestellter, fester freier und freier Mitarbeiter zu unterscheiden.