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Berliner Rapper Fler pleite? Ausgerechnet ER erwirkt jetzt einen Haftbefehl

Der Berliner Rapper Fler ist nicht zum ersten Mal in den Schlagzeilen. Doch diesmal geht es sogar um einen Haftbefehl, von niemand geringerem als seinem Rapkollegen erwirkt.

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© imago images/Olaf Wagner

Sicherheit für Berlin: Polizei, Feuerwehr und Co.

Sie sollen in Berlin für Sicherheit sorgen: Polizei, Feuerwehr und Co. Bei der Berliner Polizei sind derzeit über 27.000 Bedienstete beschäftigt. Jeden Tag gehen über den Notruf 110 in der Einsatzleitzentrale 3.700 Anrufe ein. Das sind 1,34 Millionen Anrufe im Jahr.

Der Berliner Rapper Fler polarisiert, nicht nur mit seinen Texten. Beefs mit anderen Rappern sind bei ihm keine Seltenheit. So gab es solche auch gegen einen anderen bekannten Berliner Rapper.

Eigentlich begann alles so schön. Fler lernte während seiner Ausbildung vor vielen Jahren den Rapper Bushido kennen. Gemeinsam brachten sie im Jahr 2002 das Album „Carlo Cokxxx Nutten“ heraus. Zunächst sah alles nach einer perfekten Verbindung aus, doch davon ist heute wenig übrig. Die beiden Rapper sind bitter verfeindet. Und nun wird offenbar das nächste Kapitel im Zoff geschrieben.

Rapper Fler: Keine Vermögensauskunft gegeben?

Wie der „Tagesspiegel“ berichtet, soll Bushido (bürgerlich Anis Ferchichi) einen Haftbefehl gegen Fler (Patrick Losensky) erwirkt haben. Das Blatt zitiert daraus wie folgt: „Auf Antrag des Gläubigers wird gegen den Schuldner (Fler) (…) die Haft angeordnet, um die Abgabe einer Vermögensauskunft (…) zu erzwingen, weil der Schuldner in dem zur Abgabe der Vermögensauskunft bestimmten Termin am 09.05.2023 (…) trotz ordnungsgemäßer Ladung ohne ausreichende Entschuldigung nicht erschienen ist.“

Es ist der Vorläufige Höhepunkt eines seit Jahren schwelenden Streits, der zuletzt vor allem mit und Sticheleien auf Social Media geführt wurde. Das Thema Geld war über die Jahre immer wieder präsent. Bereits im Herbst 2021 twitterte Bushido: „Muss jetzt schon die 29.000 Euro Fler-Lizenzen statt an ihn an das Finanzamt Potsdam überweisen, weil sie ihn gepfändet haben.“

Nicht die erste Anklage gegen Fler

Der Haftbefehl legt nahe, dass Fler offenbar Schulden bei Bushido nicht beglichen haben soll. In einem solchen Fall ist der Schuldner laut § 802c ZPO verpflichtet, unter anderem detailliert Auskunft über sein Vermögen, seinen Vermögensgegenständen und entgeltliche Veräußerungen an ihm nahestehende Personen zu geben.


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Es ist nicht das erste Mal, dass der 41-Jährige Fler vor Gericht steht. Erst im vergangenen Jahr wurde er zu einem Jahr und vier Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Ob der Haftbefehl vollzogen wurde oder Fler seine Schuld beglichen hat, ist nach Angaben des „Tagesspiegels“ noch unklar.