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Charité: Mann bekommt Hausverbot – wie konnte es dazu kommen?

Die Berliner Charité hat einem Mann bis Mitte Januar des kommenden Jahres Hausverbot erteilt – welche Gründe könnte es dafür geben?

Charité
u00a9 IMAGO/Revierfoto

Berlin: Das ist Deutschlands Hauptstadt

Berlin ist nicht nur Deutschlands Hauptstadt, sondern auch die größte Stadt der Bundesrepublik. Im Jahr 2022 wohnten 3,75 Millionen Menschen hier. Die Tendenz ist steigend. Zudem kamen im gleichen Jahr rund 10 Millionen Gäste für insgesamt 26,5 Millionen Übernachtungen in die Hauptstadt.

Die Charité ist nicht nur das größte Krankenhaus Berlins, sondern zählt sogar zu einer der größten Universitätskliniken Europas. An medizinischer Behandlung dürfte es laut diesen Fakten in der Hauptstadt also nicht mangeln. Optisch betrachtet ähnelt die Charité mit ihrer Einrichtung zwar einem typischen modernen Krankenhaus, eine Sache dürfte Patienten und Besuchern aber kurios vorgekommen sein.

Seit Mitte Juli 2023 sind in der Charité nämlich Aushänge zu finden, auf denen von Hausverbot die Rede ist. Genauer gesagt betrifft diese Regelung einen 34-jährigen Mann, der auf den Zetteln auch namentlich genannt wird. Der vermutlich intern gedachte Hinweis ist jedoch für jeden sichtbar. So ist inzwischen auch allen bekannt, dass der besagte Herr das Krankenhaus offenbar vom 20. Juli 2023 an bis Mitte Januar des kommenden Jahres nicht betreten darf.

Doch in welchen Fällen kommt es überhaupt zu einem Hausverbot in der Berliner Charité? BERLIN LIVE hat nachgehakt.

Charité erteilt Hausverbot – was sind die Gründe dafür?

Ein Krankenhaus stehe generell in der Pflicht, ein Schutzort sowohl für seine Patienten als auch die Mitarbeiter zu sein, erklärte eine Sprecherin gegenüber unserer Redaktion. „Führt das Verhalten einer Person nachhaltig zur Störung der Betriebsabläufe und beeinträchtigt die Sicherheit auf unzumutbare Weise entscheidet sich die Charité von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen.“

Vor dem Beschluss gebe es allerdings eine sorgfältige Prüfung, insbesondere wenn strafrechtlich relevante Handlungen wie Diebstahl, Sachbeschädigung, Drohungen und Co. im Raum stehen. Das entsprechende Hausverbot sei allerdings zunächst zeitlich begrenzt. Die betroffene Person werde darüber über die Rechtsabteilung der Charité informiert.

Charité äußert sich zum Vorfall

Zum derzeit von der Charité verwiesenen Mann konnte das Klinikum aufgrund der Schweigepflicht sowie aus Gründen des Datenschutzes auf Nachfrage keine Auskunft geben. Aber was passiert, wenn dem 34-Jährigen im Zeitraum seines laufenden Hausverbots etwas zustößt und er auf medizinische Hilfe angewiesen ist – muss er sich dann etwa ein anderes Krankenhaus in der Hauptstadt suchen?


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„Sollte die Charité ein Hausverbot aussprechen, greift dieses nicht soweit eine medizinische Notfallversorgung geboten ist“, stellte die Sprecherin klar. Diese sei für alle hilfebedürftigen Menschen zu jeder Zeit gewährleistet.