Einer der derzeit bekanntesten Clan-Prozesse vor dem Landgericht Berlin dürfte sicherlich die Streitigkeit zwischen Rapper Bushido und seinem früheren Kumpel Arafat Abou-Chaker sowie dessen drei Brüdern sein. Dabei stehen unter anderem Delikte wie Freiheitsberaubung und versuchte schwere räuberische Erpressung im Raum.
Im Oktober 2023 musste der seit Jahren andauernde Prozess jedoch frühzeitig abgebrochen werden. Der Grund: fehlende Wachtmeister. Doch wie viele Justizbedienstete müssen bei einem solchen Prozesstag überhaupt anwesend sein und wer entscheidet darüber? BERLIN LIVE hat nachgehakt.
Clans in Berlin: Justizwachtdienst muss vor Ort sein
„Grundsätzlich obliegt dem/der Vorsitzenden Richter:in im Rahmen der sitzungspolizeilichen Hoheit auch die Bestimmung der Anzahl der anwesenden Mitarbeitenden des Justizwachtmeisterdienstes im Saal“, erklärte Christina von Bothmer, Vorsitzende Richterin am Landgericht Berlin, gegenüber unserer Redaktion. Dazu gebe es regelmäßig vor Prozessauftakt von Sicherheitsverfahren Absprachen zwischen dem Wachtmeisterdienst und den jeweiligen Richtern.
„Die genaue Anzahl des Personaleinsatzes variiert aber je nach Gefährdungslage und Einschätzung der aktuellen allgemeinen Sicherheitslage sowie nach Besucher- und Presseaufkommen an jedem Sitzungstag“, so die Gerichtsvorsitzende. Eine genaue Zahl konnte sie aus Sicherheitsgründen allerdings nicht nennen.
Erfordern Clanprozesse mehr Personal bei Gericht?
Das Verfahren der 38. Strafkammer, also der Prozess zwischen den Abou-Chaker-Mitgliedern und Bushido, stelle für die Justizwachtmeister allerdings keine Besonderheit dar und fordere auch keinen erhöhten Personalbedarf. „Der Personaleinsatz entspricht dem eines landgerichtlichen Verfahrens mit entsprechender Sicherheitsverfügung“, stellte von Bothmer klar. Auch einen Grundsatz, dass bei Clan-Prozessen die Anzahl der Justizbediensteten höher sein müsse, gebe es nicht.
Mehr News:
Grundsätzlich übernehmen die Wachtmeister laut der Vorsitzenden Richterin unter anderem anfallende Aufgaben wie „Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung zur Durchführung der Sitzung, Durchsetzung der sitzungspolizeilichen Anordnungen, Einlass- und Personenkontrollen, aber auch Kopieren und Ausgabe von Unterlagen.“ Bei Verfahren mit einer Sicherheitsverfügung fallen noch spezielle Aufgaben an, wie beispielsweise die strengere Einlasskontrolle des Publikums.