Mieter in Berlin kennen das Problem stetig steigender Mieten. Um eben genau diesem entgegenzuwirken wurde 2022 das Wohnungsbündnis des Senats ins Leben gerufen. Es sollte Mieter vor Mieterhöhungen schützen und den Wohnungsneubau fördern.
Doch nun verlässt die Adler Group S.A. das Wohnungsbündnis (BERLIN LIVE berichtete). Ist das Bündnis durch den Austritt eines großen Unternehmens nun am Ende? Und was bedeutet dieser Schritt für Mieter? BERLIN LIVE sprach dazu mit dem Berliner Mieterverein.
Folge für Mieter: Noch weniger Schutz
Beim Mieterverein findet man den Austritt „konsequent“. Denn die Adler Group hätte sich auch nicht an die Vereinbarungen des Bündnisses gehalten. „Gleichzeitig zeigt es, dass dieses Bündnis im Grunde nichts wert ist“, heißt es. Denn Mieter könnten sich nicht auf den Schutz durch dieses Bündnis verlassen, weil es willkürlich verlassen werden könne. Die Adler Group gehe jetzt wieder auf Konfrontation mit den Mietern. Ursprünglich war das Motto des Wohnungsbündnisses „Kooperation statt Konfrontation“.
Vom Wohnungsbündnis des Senats hält der Mieterverein ohnehin nichts. Zwar habe man am Anfang gerne mit dem Bündnis gesprochen zu mehr Mieterschutz. Doch „wenn es nicht wirklich bindend ist, dann sehen wir da keinen Mehrwert darin“, erklärt der Mieterverein gegenüber BERLIN LIVE. Dies sei auch der Grund, warum man selbst das Bündnis nicht unterschrieben habe.
Aber was bedeutet der Austritt der Adler Group konkret für Mieter? Die Folgen liegen auf der Hand: „Mieter haben noch weniger Schutz“, ordnet der Mieterverein die Situation ein. Als die Adler Group noch Mitglied im Wohnungsbündnis war, konnten Mieter noch auf die Absichtserklärung des Unternehmens setzten, die Mieten in drei Jahren maximal um 11 Prozent zu erhöhen. Mit dem Austritt besteht jetzt für Mieter (wieder) der rechtliche Schutz nach BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), welcher Mieterhöhungen von höchstens 15 Prozent in drei Jahren erlaubt. „Die Gesetze reichen nicht, um die Mieter vor Mietsteigerungen zu schützen“, betont der Mieterverein und fordert einen größeren Schutz für Mieter gegen Mieterhöhungen.
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Konkreten Handlungsbedarf sieht man auf Bundesebene beim Bundesjustizminister. Dieser weigere sich derzeit. Und so können Mieter sich weiterhin nur auf das BGB berufen.