Jetzt ist es also vorbei: Zweieinhalb Jahre nach der eigentlichen Wahl ist die Bundestagswahl 2021 nun endlich vorbei. Die Teil-Wiederholung in Berlin, die wegen Unstimmigkeiten am eigentlichen Wahltag nötig geworden ist, ging ohne Probleme über die Bühne.
Allerdings hat sie zu signifikanten Veränderungen unter den Bundestagsabgeordneten geführt. Dies betrifft auch vier Berliner Abgeordnete, die über die Landeslisten ihrer Parteien in den Bundestag einziehen. Betroffen sind die Grünen, die SPD, die Linke und ganz besonders die FDP.
Wiederholungswahl in Berlin: Vier Abgeordnete sind weg
Wie die Nachrichtenagentur dpa berichtet, verlieren Nina Stahr (Bündnis 90/Die Grünen), Lars Lindemann (FDP), Ana-Maria Trasnea (SPD) und Pascal Meiser (Die Linke) ihre Sitze im Bundestag. Im Gegensatz dazu konnten die Abgeordneten, die ein Direktmandat erhalten hatten, ihre Sitze behalten. Diese Veränderungen brachten auch Unsicherheit für die Abgeordneten auf den letzten Plätzen ihrer jeweiligen Landeslisten mit sich.
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Für Nina Stahr von Bündnis 90/Die Grünen, die auf Listenplatz 5 war, bedeutet die Teilwiederholung das Ausscheiden aus dem Bundestag. Ebenso erging es Ana-Maria Trasnea von der SPD auf Platz 6. Umgekehrt konnte Andreas Audretsch von Bündnis 90/Die Grünen, der den vierten Listenplatz belegen konnte, sein Mandat sichern.
Die FDP verliert einen Sitz komplett
Die Wahlbeteiligung bei der Teilwiederholung hatte nicht nur lokale, sondern auch bundesweite Auswirkungen auf das Ergebnis. Mit dem Ausscheiden von Nina Stahr, Ana-Maria Trasnea und Pascal Meiser rücken jeweils Franziska Krumwiede-Steiner (NRW), Angela Hohmann (Niedersachsen) und Christine Buchholz (Hessen) nach.
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Die FDP traf es schlimmer: Der Sitz von Lars Lindemann entfällt komplett, was zur Folge hat, dass die Anzahl der Bundestagsabgeordneten auf 735 sinkt. Dies hat zur Konsequenz, dass die FDP im Bundestag nur noch 91 Sitze innehat.
Keine Veränderungen bei AfD und CDU
Trotz der Veränderungen konnten zwei weitere Berliner Abgeordnete ihre Sitze behalten: Ottilie Klein von der CDU und Götz Frömming von der AfD. Ihre Mandate wurden durch die Ergebnisse der Teilwiederholung nicht beeinträchtigt.
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Die teilweise Wiederholung der Bundestagswahl in Berlin fand nach festgestellten Unregelmäßigkeiten bei der Wahl im September 2021 statt. Diese Entscheidung zeigt, wie das deutsche Wahlsystem die Integrität der Wahlprozesse sicherstellt, indem es bei Bedarf Neuwahlen anordnen kann, um faire und korrekte Ergebnisse zu gewährleisten. Die Teilstimmauszählung ist ein seltenes Ereignis, das dennoch von erheblicher Bedeutung für die parlamentarische Landschaft Deutschlands ist.
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