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Berlin: 83-Jährige vor Gericht – wegen DIESES Delikts vor vielen Jahren

Vor Gericht gibt es keine Altersgrenze – das beweist der Fall einer 83-jährigen Berlinerin wohl einmal mehr…

Berlin
u00a9 IMAGO/Emmanuele Contini

Berlin: Das ist Deutschlands Hauptstadt

Berlin ist nicht nur Deutschlands Hauptstadt, sondern auch die größte Stadt der Bundesrepublik. Im Jahr 2022 wohnten 3,75 Millionen Menschen hier. Die Tendenz ist steigend. Zudem kamen im gleichen Jahr rund 10 Millionen Gäste für insgesamt 26,5 Millionen Übernachtungen in die Hauptstadt.

Vor dem Berliner Gericht mussten bereits so einige Angeklagte vor den Richter treten – seien es Klima-Kleber, Clan-Mitglieder und Co.

Seit einigen Jahren beschäftigte die Juristen aber noch ein ganz anderer Fall, und zwar der einer 83-Jährigen. Doch auch ihr hohes Alter schützt nicht vor Strafe – genauso wenig, dass die Tat bereits viele Jahre zurück liegt.

Berlin: Wohnung der Angeklagten wurde bereits durchsucht

Wie die „Deutsche Presseagentur“ berichtete, habe die Seniorin vor über zwölf Jahren 435.000 Euro für einen Bekannten aufbewahrt. Wie sich später herausstellte, stammte die stolze Summe aus diversen Geschäften mit Drogen. Bereits im August 2011 wurde die Wohnung der einstigen Restaurant- Betreiberin im Zusammenhang mit Ermittlungen gegen mutmaßliche Drogenhändler durchsucht – dabei kam auch eine Pistole plötzlich zum Vorschein.

Der Mann, für den die inzwischen 83-Jährige das Geld aufbewahrt hatte, wurde 2013 zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt. Doch die Rentnerin kam trotz einer Anklage vorerst davon. Anschließend sei es immer wieder zu Verzögerungen des Verfahrens gekommen.

Berlinerin handelte für einen Freund

Doch aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Anfang Oktober 2023 stand die Berlinerin also erneut vor dem Haftrichter. Genauer gesagt wegen Geldwäsche und unerlaubten Waffenbesitzes. Laut ihrer Verteidigerin soll die 83-Jährige beim Aufbewahren des Geldes allerdings nichts von den Drogengeschäften ihres Bekannten gewusst haben: „Sie hat es aus Freundschaft gemacht!“


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Und die in ihrer Wohnung gefundene Waffe? Auch dafür gibt es offenbar eine Erklärung. Die habe die Seniorin damals von ihrem früheren Ehemann zum eigenen Schutz bekommen. Zu keinem Zeitpunkt habe sie Rauschgiftgeschäfte unterstützt.

Berliner Gericht hat das Urteil gefällt

Jetzt ist das Urteil gefallen: Die  83-jährige Berlinerin ist wegen Geldwäsche und unerlaubten Waffenbesitzes zu einer Geldstrafe von 1.350 Euro verurteilt worden. Die verhängten 90 Tagessätze zu je 15 Euro muss die Seniorin allerdings nicht bezahlen – wegen der langen Verfahrensdauer gelte die Strafe als vollstreckt, entschied das Gericht.