Ein Klinikum muss ein Schutzraum für Menschen sein. Hier geben sie sich vollkommen den Ärzten und Pflegern hin. Jeder Gang ins Krankenhaus ist mit einem großen Vertrauensvorschuss an die Belegschaft verbunden. Doch fälle wie diese an der Berliner Charité tun dem Grundvertrauen nicht gut.
Ein Kardiologe, der am Virchow-Campus eingesetzt war, steht im Verdacht in den Jahren 2021 und 2022 Patienten mutwillig getötet zu haben. Der Arzt ist seit gut einem Jahr freigestellt. Nun wurde Anklage wegen Mordes gegen ihn erhoben.
Charité: Mediziner unter Mordverdacht
Der erste Fall, der dem Charité-Mediziner vorgeworfen wird, stammt aus dem November 2021. Wider besseren Wissens, so lautet der Vorwurf, soll der 56 Jahre alte Kardiologe vier Pflegerinnen angewiesen haben, eine zunächst erfolgreiche Reanimation eines 73-Jährigen zu beenden. Eine Kollegin soll er anschließend angewiesen, eine tödliche Menge eines Sedierungsmittels zu verabreichen. Als der Patient dennoch nicht starb, soll der Arzt selbst noch eine Dosis verabreicht haben, was letztendlich zum Tod führte.
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Im Juli 2022 soll sich dann der zweite Fall zugetragen haben. Einer 73 Jahre alten Patientin soll der Kardiologe ebenfalls zu hohe Dosen des Sedierungsmittels verabreicht haben. Als darauf anonyme Hinweise über ein Fehlverhalten des Arztes eingingen, wurde der 56-Jährige von seinem Dienst bei der Charité freigestellt.
Charité: Kardiologe sitzt in U-Haft
Nach einer Prüfung durch einen Gutachter klickten dann im Mai 2023 die Handschellen. Der Kardiologe kam in Untersuchungshaft. Nun hat die Berliner Staatsanwaltschaft Anklage gegen den 56-Jährigen erhoben. Der Vorwurf lautet Mord. Der Kardiologe soll „nicht nur die Arg- und Wehrlosigkeit seiner Opfer ausgenutzt, sondern sich aus eigensüchtigen Motiven auch angemaßt haben, über den Zeitpunkt des Todes seiner Patienten frei entscheiden zu können“, heißt es in einer Mitteilung.
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Auch gegen die Pflegerin, die im ersten Fall einen Teil des Sedierungsmittels verabreichte, wurde Anklage erhoben. Sie muss sich allerdings „nur“ wegen Beihilfe zum Totschlag verantworten. Die Staatsanwaltschaft sieht bei ihr keine Mordmerkmale erfüllt.