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Berlin: Freie Fahrt für Autos – Pankow muss Straßenpoller wieder entfernen

Eigentlich sollten die Straßenpoller in Berlin-Pankow für mehr Sicherheit für die Anwohner sorgen. Doch ein Gericht stellt sich jetzt dagegen.

Berlin
© IMAGO/Jürgen Ritter

Berlin: Das ist Deutschlands Hauptstadt

Berlin ist nicht nur Deutschlands Hauptstadt, sondern auch die größte Stadt der Bundesrepublik. Im Jahr 2022 wohnten 3,75 Millionen Menschen hier. Die Tendenz ist steigend. Zudem kamen im gleichen Jahr rund 10 Millionen Gäste für insgesamt 26,5 Millionen Übernachtungen in die Hauptstadt.

In Berlin spielt die Mobilitätswende eine wichtige Rolle. Damit möchte der Senat garantieren, dass alle Verkehrsteilnehmer preiswert, sicher und komfortabel vorankommen. Bewerkstelligen will man das einerseits mithilfe eines starken und bezahlbaren ÖPNVs, sowie mit sicheren Radwegen und der Förderung des Fußverkehrs. Aus diesem Grund baut Berlin Barrieren ab und garantiert Mobilität vor allem für Menschen, die kein Auto haben.

Jetzt mussten allerdings die Befürworter der Mobilitätswende in Pankow ein herbe Schlappe hinnehmen. Denn hier wurden Straßenpoller aufgestellt, um Autofahrer an der Durchfahrt zu hindern. Doch ein Gericht hat die Poller nun für unrechtmäßig erklärt. Sie müssen wieder weg.

Berlin: Darum müssen die Poller jetzt weg

Nur ein halbes Jahr standen die Kiezblocks um den Nesselweg zwischen Schönhauser und Friedrich-Engels-Straße, um den Durchgangsverkehr zu stoppen. Nach einem Bericht des „Tagesspiegels“ wurde das Tempolimit auf dem Schleichweg oft deutlich überschritten. Eltern konnten nach der Verkehrsberuhigungs-Maßnahme aufatmen. Denn ihre Kinder waren auf dem Weg zur Kita und in die Schule geschützt.


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Autofahrer hatten hingegen das Nachsehen, denn diese konnten nur noch in eine Richtung fahren. Ein Berliner wollte das nicht hinnehmen und hatte eine Klage beim Verwaltungsgericht Berlin eingereicht. Das Gericht gab ihm am Mittwoch (3. Januar) recht.

Richter hatte „ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit“

Nach den Richtern bestehe „ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Aufstellung der Sperrpfosten und sonstiger Verkehrsschilder“. Der Bezirk habe es versäumt, eine erhöhte Gefahrenlage durch Lärm, Abgasbelastung und zu schnell fahrenden Autos aufzuzeigen.

„Im Gegenteil habe nicht nur die Polizei Berlin erhebliche Bedenken gegen die verkehrliche Anordnung gehabt, sondern auch ein Mitarbeiter des Bezirksamtes selbst bei einer Ortsbegehung im Januar 2022 keine Verkehrsgefährdungen festgestellt“, so das Verwaltungsgericht.


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