Am Wochenende ist Ostern (29. März bis 1. April). Das bedeutet, durch die gesetzlichen Feiertage am Freitag und Montag sind sowohl diese als auch nächste Woche eine Vier- statt Fünftagewoche.
Doch wie feierwütig darf man an diesen Feiertagen überhaupt sein? Schließlich sind sie per Gesetz sogenannte stille Feiertage. Für die Clubs in Berlin gibt es deshalb bestimmte Regeln.
Karfreitag in Berlin: Früh ins Bett statt feiern gehen?
An stillen Feiertagen gilt ein Tanzverbot. Wie streng das ausgelebt wird ist bundeslandabhängig. Während Clubs in Bayern an diesem verlängerten Wochenende von Gründonnerstag bis Karsamstag zum Beispiel komplett schließen und bei Verstößen bis zu 10.000 Euro Strafe zahlen müssen, ist in Berlin alles etwas entspannter geregelt.
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Grundsätzlich gilt: Alle öffentlichen Veranstaltungen, die die Feiertagsruhe stören könnten, sind verboten.
Laut der Feiertagsschutz-Verordnung gilt das Tanzverbot hier aber lediglich am Karfreitag von 4 bis 21 Uhr. Damit geht den Clubgängern mehr oder weniger nur das Feiern bis zum Sonnenaufgang von Donnerstag auf Freitag flöten. Die Strafen sind in Berlin weitaus geringer als südlich des Weißwurstäquators. Statt 10.000 Euro werden Verstöße hier nur mit 1.000 Euro geahndet.
Einschränkungen auch für Sportveranstaltungen
Auch die Berliner Bars sind von der Regel betroffen. Sie dürfen am Karfreitag ebenfalls zwischen 4 und 21 Uhr keine Musik abspielen.
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Laut der Verordnung sind zusätzlich auch „öffentliche Sportveranstaltungen, sofern diese mit Musik oder anderen Unterhaltungsprogrammen verbunden sind“ in dem genannten Zeitraum untersagt. Hertha- und Union-Fans müssen also bis Samstag (30. März) auf das nächste Spiel warten.
Insgesamt gibt es in der Hauptstadt also nur wenig spürbare Einschränkungen. Dem langen Wochenende in Clubs wie dem Berghain und Co. steht also fast nichts im Weg!