Berlin und Airbnb – das ist seit Jahren ein angespanntes Verhältnis. Denn über die Plattform bieten auch in der Hauptstadt viele Menschen eine Unterkunft für Touristen an. Bei den eigenen vier Wänden ist das kein Problem, aber wer dem Markt Wohnungen entzieht, um sie dauerhaft zu vermieten, handelt seit einigen Jahren gegen das Gesetz.
In Berlin wird das nämlich als Zweckentfremdung gewertet, schließlich suchen hier viele händeringend eine feste Bleibe. Jetzt wird der Dschungel aus Verordnungen noch dichter. Darauf müssen Vermieter in der Hauptstadt bald zusätzlich achten.
Das kommt auf Berliner Airbnb-Vermieter zu
Ende Februar soll eine EU-Richtlinie verabschiedet werden, die ganz direkte Auswirkungen auf Berlin haben wird. Darin geht es um ein einheitliches Registrierungssystem für Vermieter. Jeder Anbieter wäre dann genau erfassbar – Zweckentfremdung von Wohnraum würde schwieriger.
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Eine weitere Neuerung ist, dass Plattformen wie Airbnb, die die Wohnungen vermitteln, stärker eingebunden werden. Demnach sind sie durch die neue Richtlinie verpflichtet, regelmäßig Daten über die Aktivitäten ihrer Anbieter an die Behörden weiterzuleiten. Können diese Maßnahmen das Problem in den Griff kriegen?
Das sagt die Expertin zu den Neuerungen
Barbara Steenbergen ist Leiterin des Internationalen Mieterbundes (IUT). Gegenüber dem Berliner Mieterverein warnte sie davor, bei der Datenverarbeitung allzu viele Regelungen ins Spiel zu bringen. Dennoch sei die Richtlinie ein brauchbares Mittel: „Statt nach den Daten zu fahnden, bekommen die Städte sie nun geliefert. Das spart Geld, Zeit und Ressourcen.“
Dass jeder Airbnb-Vermieter künftig nachvollziehbar registriert ist, sei eine gute Entwicklung, resümierte die Expertin: „Das macht es leichter, Missbräuche gegen nationale Steuergesetze und/oder Zweckentfremdung von Wohnraum zu ahnden.“ Städten wie Berlin könne das in besonderem Maße helfen.