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Miete in Berlin: Herbe Klatsche für Airbnb & Co. – ändert sich jetzt alles?

In Berlin gibt es zahlreiche Ferienwohnungen, die über Airbnb und Co. angeboten werden. Damit könnte jetzt Schluss sein.

Symbolbild. Ein Haus mit Wohnungen zur Miete in Berlin.
u00a9 IMAGO/Schu00f6ning

Berlin: Das ist Deutschlands Hauptstadt

Berlin ist nicht nur Deutschlands Hauptstadt, sondern auch die größte Stadt der Bundesrepublik. Im Jahr 2022 wohnten 3,75 Millionen Menschen hier. Die Tendenz ist steigend. Zudem kamen im gleichen Jahr rund 10 Millionen Gäste für insgesamt 26,5 Millionen Übernachtungen in die Hauptstadt.

In der Hauptstadt eine Wohnung zu finden, ist alles andere als leicht. Immer mehr Menschen ziehen nach Berlin und neu gebaut wird viel zu wenig. Gerade die Bauten im Luxus-Segment, die entstehen, helfen da nicht wirklich. Immer wieder stehen Häuser sogar leer – obwohl es an bezahlbarem Wohnraum mangelt.

Auch die Berliner Ferienwohnungen sind immer wieder Thema. Denn über Airbnb kann jeder seine Bleibe Touristen anbieten. Viele tun das professionell – und blockieren damit begehrte Wohnungen. Doch jetzt könnte ein Urteil alles verändern.

Miete in Berlin: Kann das die Rettung sein?

Bereits seit zehn Jahren ist es in Berlin verboten, Wohnungen komplett für Airbnb und Co. zu blocken. Mit dem sogenannten Zweckentfremdungsverbot sollte 2014 ein großer Schritt gegen die Wohnungsnot getan werden. Doch so die rechtliche Grundlage brauchte noch Nachbesserungen.

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Denn einige Vermieter beriefen sich auf den Bestandsschutz, wenn sie ihre Wohnungen bereits vor 2014 an Touristen vermietet haben. Doch das Oberverwaltungsgericht erteilte dem jetzt eine Absage: Die zweckfremde Verwendung könne demnach auch rückwirkend verboten werden.

Was bedeutet das für Wohnungssuchende?

Das Urteil könnte weitreichende Folgen für den Berliner Wohnungsmarkt haben. Im konkreten Fall ging es um einen Apartmentkomplex im Bezirk Mitte. laut Bezirksbürgermeisterin Stefanie Remlinger (Grüne) seien allein in diesem Teil Berlins 1700 Ferienwohnungen gemeldet worden, bei denen sich die Vermieter auf den Bestandsschutz berufen.



Sollte diese Argumentation jetzt final gekippt werden, könnten also auf einen Schlag zahlreiche Wohnungen zurück auf den Markt kommen. Für Wohnungssuchende würde das eine enorme Erleichterung bedeuten. Rechtskräftig ist das Urteil allerdings noch nicht.