Sommerzeit ist Reisezeit. Doch bevor es zum Urlaub an den Strand und das Meer geht, muss erstmal die Station „Flughafen“ hinter sich gebracht werden. Und das bedeutet nicht nur sein Gepäck aufzugeben, sondern auch den Security-Check zu durchlaufen.
Der Flughafen BER bietet bereits zahlreiche Angebote, um diesen Schritt so schnell wie möglich abzuhaken. Die Kontrollen am Körper müssen aber dennoch aus Sicherheitsgründen stattfinden – doch wie intim darf es dabei überhaupt werden?
Flughafen BER: So läuft Kontrolle ab
„Für das einfache Abtasten wird man in den Bereich direkt hinter der Kontrolle gebeten“, erklärte René Kexel, Leiter der Bundespolizeiinspektion am Flughafen BER, gegenüber BERLIN LIVE. Hin und wieder reiche diese oberflächliche Durchsuchung der Reisenden aber nicht aus.
„Wenn es intimer wird oder wenn aus religiösen Gründen ein Turban oder eine Vollverschleierung getragen wird, dann haben wir Diskretionskabinen“, verriet der Beamte. In diesen kleinen Räumen hinter dem Security-Check halten sich dann nur der Reisende und die Kontrollkraft auf – selbstverständlich gleichgeschlechtlich. Komplexer werde es hingegen bei diversen Personen. „Wir nehmen dieses Thema sehr ernst und sensibilisieren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter regelmäßig in Schulungen“, stellte Kexel klar.
Flughafen BER: Unerlaubte Gegenstände bei der Kontrolle
Die Sicherheitskontrolle ist nach wie vor notwendig. Neben unerlaubten Gegenständen im Handgepäck, werde auch immer wieder etwas am Körper gefunden. „Gerade in Strümpfen oder in Schuhsohlen. Das ist ein attraktives Versteck. Oder im Hosenbund, wo man vielleicht vermutet, dass es etwas mehr ausgebeult ist, dort wird dann Bargeld oder Rauschgift versteckt“, verriet Kexel.
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Doch was passiert eigentlich, wenn man als Reisender eine Durchsuchung ablehnt? „Letzten Endes ist es keine verpflichtende Kontrolle. Wenn der Reisende ablehnt, durchsucht zu werden, dann wird er gebeten, das Flughafengelände wieder zu verlassen“, erläuterte der Bundespolizei-Chef. Übrigens: Mit dem Ticketkauf verpflichtet man sich, die Kontrolle zu dulden – diese wird bereits im Kleingedruckten angekündigt.