All jene, die in Berlin mit U-Bahn, Tram oder Bus unterwegs sind, dürften dieses Szenario kennen! Man fährt in Berlin mit einem öffentlichen Verkehrsmittel der BVG, nach dem Halt an einer Station, ruft plötzlich jemand: „Die Fahrscheine bitte!“ Nicht selten dürfte sich so mancher dabei erschrecken. Besonders aber all diejenigen, die in diesem Moment kein gültiges Fahrticket haben.
Immer wieder kommt es bei solchen Fahrscheinkontrollen zu Auseinandersetzungen, bis hin zur Gewalt. Erst kürzlich wurde die BVG verurteilt, dem Opernsänger Jeremy Osborne Schmerzensgeld zu bezahlen, nach dem er in einer U-Bahn-Station von BVG-Kontrolleuren rassistisch beleidigt und geschlagen wurde.
BVG: Dienstanweisung veröffentlicht!
Die Kontrolleure, die bei diesem Vorfall die Kontrolle durchgeführt hatten, gehören zum Subunternehmen B.O.S. Trotzdem haftet die BVG. Denn die betroffenen Kontrolleure hatten nicht nur gegen das Gesetz, sondern auch gegen eine Reihe von Anweisungen der BVG verstoßen.
Nach der BVG-Dienstanweisung müssen BVG-Kontrolleure unter anderem folgende Vorgaben bei einer Fahrscheinkontrolle erfüllen:
- Fahrscheinkontrollen müssen mit „Guten Tag/Morgen/Abend“ beginnen
- Der Ausweis des Kontrolleurs muss gut sichtbar sein
- Wer den Fahrausweis nicht vorzeigt, muss in freundlichem Ton erneut darum gebeten werden
- Eine Kontrolle ist mit „Danke“ zu beenden
- Personalausweise dürfen nicht eingezogen werden
- Kinder und Jugendliche ohne Fahrschein sollen das erhöhte Beförderungsentgelt von 60 Euro nicht sofort zahlen. Können sie kein Ticket lösen, dürfen sie trotzdem weiterfahren
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Detaillierte Auskunft über die Ausrüstung der Mitarbeiter bei solchen Kontrollen gaben die Berliner Verkehrsbetriebe nicht heraus. Derzeit spekuliert man, ob in Zukunft Body-Cams bei Fahrscheinkontrollen eine Rolle spielen dürften (mehr dazu hier).