In Berlin gilt seit über einem Jahr die Katzenschutzverordnung. Sie schreibt vor, dass Besitzer ihre Freigängerkatzen kastrieren, mit einem Mikrochip kennzeichnen und registrieren lassen müssen. Dadurch will man das Leid der Katzen verringern und die unkontrollierte Paarung mit Streunern in der Hauptstadt verhindern.
Jedoch sind nicht alle mit der Katzenschutzverordnung glücklich. Vor allem das Tierheim Berlin wünscht sich Veränderungen. Über 660 Katzen sind derzeit im Tierheim, die unter anderem in den Pflegestellen versorgt werden müssen.
Hat die Katzenverordnung etwas gebracht?
Eva Rönspieß, Vorstandsvorsitzende des Tierschutzvereins für Berlin (TVB), ist der Meinung, dass die Verordnung so gut wie nichts gebracht hätte. „Bei uns im Tierheim merken wir leider noch keinen Geburtenrückgang bei den Katzenkindern.
Es kommen noch immer zu viele Tiere nach, für die wir in dieser Masse nicht das passende liebevolle Zuhause finden. Ich appelliere daher an alle Berlinerinnen und Berliner, ihre Freigängerkatzen kastrieren zu lassen, und fordere den Berliner Senat auf, endlich echte Aufklärungsarbeit zu leisten“, erklärt Rünspieß.
Tierheim Berlin: So viele Katzen werden jährlich kastriert
Der Tierschutzverein für Berlin engagiert sich seit Jahrzehnten im Katzenschutz. Er betreibt Hunderte Futterstellen für Berliner Straßenkatzen und fängt Streuner ein, um sie medizinisch zu versorgen und zu kastrieren. In der Tierarztpraxis des Tierheims werden rund 1000 Katzen pro Jahr kastriert.
All das wird von freiwilligen Helfern übernommen. Dieses Engagement bringt die Tierschützer personell und finanziell an ihre Grenzen. Nur mit Hilfe von Spenden und der Unterstützung ehrenamtlicher Tierschützer ist diese Mammutaufgabe möglich.
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Deshalb bittet der Tierschutzverein für Berlin, dass Besitzer ihre Freigängerkatze kastrieren und chippen lassen, wenn sie es noch nicht getan haben. „Sollte Ihre Katze einmal entlaufen, hat sie mit einem registrierten Chip eine viel größere Chance, schnell wieder nach Hause zu kommen“, erklärt Eva Rönspieß.