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Letzte Generation: Stuft Berlin sie jetzt als kriminelle Vereinigung ein?

Berlin hat die Nase voll von der „Letzten Generation“. Jetzt prüft die Staatsanwaltschaft, ob man die Gruppe als kriminelle Vereinigung einstufen kann.

Letzte Generation
© IMAGO/Olaf Schuelke

Letzte Generation: Was ihre Ziele sind und wer dahinter steckt

Das Festkleben auf Straßen, beschädigte Luxusläden oder ein beschmiertes Brandenburger Tor. Von den Aktionen der "Letzten Generation" hat sicher jeder schon einmal gehört. Doch wer sind die Leute dahinter und was sind ihre Ziele?

Die „Letzte Generation“ hält Berlin seit Monaten in Atem. Mit ihren Aktionen sorgen sie für großes Aufsehen, aber auch für jede Menge Unmut. Die Staus, die sie mit ihren Klebe-Protesten in der Hauptstadt provozieren, stoßen oft auf Unverständnis.

Gleiches gilt für die Farbattacken auf das Brandenburger Tor und die Weltzeituhr am Alexanderplatz, bei denen erheblicher Sachschaden entstand. Auch diese Aktionen konnten viele Berliner nicht nachvollziehen. Diese Menschen werden jetzt vermutlich mit Spannung auf die Generalstaatsanwaltschaft blicken, welche die „Letzte Generation“ gegebenenfalls als kriminelle Vereinigung einstufen könnte.

Letzte Generation eine kriminelle Vereinigung?

Stand Montag (11. Dezember) hat die Berliner Staatsanwaltschaft 3.234 Fälle auf den Tisch bekommen, die im Zusammenhang mit den Klima-Aktivisten stehen. Bei 120 wurde Anklage erhoben, in 1.053 Fällen eine Verurteilung per Strafbefehl beantragt, so ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Bislang sei es zu 99 rechtskräftigen Verurteilungen gekommen.

Wie Generalstaatsanwältin Margarete Koppers jetzt gegenüber der „Deutschen Presse-Agentur“ (dpa) erklärte, würde man aktuell prüfen, die „Letzte Generation“ als „kriminelle Vereinigung“ einzustufen. Die Vielzahl der Aktionen und wohl auch die Schwere der Farbattacken hätten dazu beigetragen, dass dies in Berlin erneut geprüft wird.

Der Antrag der Staatsanwaltschaft sei „ergebnisoffen“ erfolgt

Koppers betonte, dass der Auftrag zur Prüfung ergebnisoffen erfolgt sei. „Wir nehmen hier die Fachaufsicht wahr und setzen uns nicht an die Stelle der Staatsanwaltschaft. Wir werden die erbetene Stellungnahme analysieren. Wenn sie gut vertretbar ist, akzeptiere ich das“, erklärte die Generalstaatsanwältin.


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Wie BERLIN LIVE berichtete, wurden im Zusammen mit der ersten Farbattacke auf das Brandenburger Tor aktuell sechs Anklagen erhoben. Diese sollen sich gegen drei Frauen aus Hamburg (27 Jahre), Berlin (34 Jahre) und Leipzig (27 Jahre) sowie drei Männer aus Ravensburg (26 Jahre), Stuttgart (31 Jahre) und Prag (51 Jahre) richten. (mit dpa.)