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Miete in Berlin: Scharfe Kritik an Senats-Plänen – „Armutszeugnis“

Vor mehr als zwei Jahren stimmten die Berliner für eine Vergesellschaftung von Wohnraum. Passiert ist bislang nichts – das sorgt für Kritik.

Miete in Berlin
u00a9 IMAGO/Schu00f6ning

Miete in Berlin: Wohnen wird immer teurer

Berlin war mal ein gutes Pflaster für günstige Mieten. Doch diese Zeiten sind längst vorbei. Seit dem Jahr 2012 haben sich die durchschnittlichen Wohnungspreise in der Hauptstadt von 6,65 Euro pro Quadratmeter auf 12,92 Euro pro Quadratmeter verdoppelt.

Vor gut zwei Jahren bekam die Berliner Politik von den Bürgern der Stadt per Volksentscheid die Hausaufgabe, die Wohnungen der größten Immobilien-Konzerne in der Hauptstadt zu vergesellschaften. Das sollte die Mieter in Berlin entlasten. Doch weder die rot-grün-rote Regierung unter Franziska Giffey (SPD), noch die schwarz-rote Koalition von Kai Wegner (CDU) haben das Projekt wirklich angefasst.

Die Initiatoren des Volksentscheids glauben längt nicht mehr an eine Umsetzung und arbeiten stattdessen an einem neuen Volksentscheid samt Gesetz. Derweil erntet der Senat erneut Kritik für sein Vorgehen mit dem Volksentscheid.

Miete in Berlin: Senat langsam bei Vergesellschaftung

Schon mit Amtsübernahme erklärte Kai Wegner, dass er von der Vergesellschaftung von Wohnraum nicht viel halte. Daran änderte auch der Abschluss einer Expertenkommission nichts, die ein Jahr Arbeit in die Prüfung gesteckt hatte. Zunächst hatte es geheißen, der Senat wolle ein Rahmengesetz für potenzielle Vergesellschaftungsersuchen auf den Weg bringen. Doch kurz darauf erklärte Finanzsenator Stefan Evers (CDU) bereits, im Anschluss keinen Gebrauch davon machen zu wollen.

Während all diese Schritte bereits von Mietervereinen und der Volksentscheids-Initiative „Deutsche Wohnen und Co. enteignen“ scharf kritisiert wurde, bleibt sich die Koalition treu. Denn nun soll es trotz der Arbeit der Expertenkommission offenbar noch ein externes Rechtsgutachten geben, bei dem der Senat wohl auf ein anderes Ergebnis hofft. Doch anstatt dieses Gutachten in Auftrag zu geben, wurde die Beantragung für das erste Quartal 2024 angesetzt.

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Der Berliner Mieterverein kritisiert das Vorgehen als Verzögerungstaktik. „Wenn der Senat meint, finanzwirtschaftliche Fragen zur Vergesellschaftung gutachterlich klären zu müssen, hätte er diesen Auftrag längst erteilen können“, meint Geschäftsführerin Ulrike Hamann-Onnertz. „Es drängt sich der Verdacht auf, eine Umsetzung des demokratischen Willens der Mehrheit der Wahlberechtigten verzögern zu wollen.“

Mieterverein macht Senat Druck

Sie äußert Unverständnis darüber, dass der Bericht der Expertenkommission, der keine verfassungsrechtlichen Bedenken äußerte, seit dem 28. Juni vorliege, seither aber nichts geschehen sei. Denn wie der „Tagessspiegel“ berichtet, habe sich auch in den zuständigen Senatsverwaltungen nichts in Sachen Rahmengesetz getan.


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„Der Senat muss dem sich verbreitenden Eindruck, dass er die demokratische Entscheidung missachtet, entgegenwirken,“ sagt Hamann-Onnertz. „„Dass die Initiative jetzt einen Gesetzesentwurf erarbeiten lässt, statt dass der Senat seinen klar formulierten Auftrag erfüllt, ist ein Armutszeugnis.“