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Berlin: Suff-Attacke an Brennpunkt-Bahnhof – Vorbestrafter festgenommen

Prügelattacke am Zoologischen Bahnhof in Berlin. Täter ist nicht zum ersten Mal mit dem Gesetz in Konflikt gekommen.

Berlin
© IMAGO/Rüdiger Wölk

BVG: Mit den Berliner Öffis durch den Großstadt-Dschungel

Egal ob mit U-Bahn, Bus oder Tram – die Berliner Verkehrsbetriebe bringen jährlich über 700 Millionen Fahrgäste an ihr Ziel.Dafür muss man ganz schön gut vernetzt sein.

Brutaler Angriff am Bahnhof Zoologischer Garten! Während die meisten Berliner am Montag (10. Juli) noch in den Federn lagen, musste ein Mann aus dem Nichts plötzlich heftige Schläge einstecken.

Ein ihm Unbekannter kam auf den 51-Jährigen zu und suchte offenbar Streit. Nachdem er verbal auf den Mann losgegangen ist, holte der Angreifer zum vollkommenen Rundumschlag aus.

Berlin: Üble Attacke am Zoologischen Bahnhof

Gegen 4.20 Uhr verweilte der 51-Jährige auf einer Bank im Bahnhof Zoologischer Garten, als plötzlich ein Mann auf ihn zukam. Nachdem es zu einer verbalen Auseinandersetzung kam, soll der offenbar stark alkoholisierte Unbekannte ihn auch körperlich angegriffen haben.

Der Angreifer habe ihn zunächst gegen den Kopf getreten, mehrfach mit den Fäusten auf ihn eingeschlagen und danach bespuckt. Doch das war noch nicht alles. Den restlichen Tropfen aus seiner Wodkaflasche goss der 44-Jährige ebenfalls über seinem Opfer aus. Passanten alarmierten die Bundespolizei.

Täter kein Unbekannter bei der Polizei

Die Beamten nahmen den Angreifer vorläufig fest und kümmerten sich um den Geschädigten. Doch trotz der zahlreichen Schläge blieb das Opfer weitestgehend unverletzt – zumindest hatte er keine sichtbaren Wunden. Deshalb lehnte der 51-Jährige auch eine medizinische Versorgung ab. Bei dem Angriff spielte Alkohol offensichtlich eine größere Rolle, denn bei dem Schläger sind fast zwei Promille festgestellt worden.


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Auf ihn kommt nun ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung zu. Die Polizei hat Videodaten der Tat sichergestellt. Zudem ordnete ein Richter eine Blutentnahme durch einen Arzt an, denn der Mann ist kein Unbekannter bei der Polizei. Der Tatverdächtige ist wegen Gewaltdelikten und Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz bereits verurteilt worden und musste mehrere Freiheitsstrafen verbüßen – nun könnte sein Strafregister noch länger werden.