Im Tarifstreit zwischen der Deutschen Bahn und der Gewerkschaft der Lokführer (GDL) gibt es immer noch keine Einigung. Weil die GDL ihren Forderungen Nachdruck verleihen will, hat sie kurzerhand zum sechsten Streik in Folge aufgerufen. Ab Dienstag (12. März) werden die Lokführer ihre Arbeit erneut für 24 Stunden niederlegen. Betroffen ist auch die S-Bahn Berlin. Los geht es um 2 Uhr in der Früh.
Um den kurzfristig angekündigten Streik zu verhindern, hatte die Deutsche Bahn geklagt. Das Unternehmen reichte dafür am Montag (11. März) einen Eilantrag beim Arbeitsgericht Frankfurt am Main ein. Das Urteil steht jetzt fest. Darf die Lokführergesellschaft tatsächlich streiken?
S-Bahn Berlin: Deutsche Bahn klagt gegen GDL-Streik
Die Lokführergesellschaft hat erneut zum Streik aufgerufen! Und zwar von Dienstag (12. März, 2 Uhr) bis Mittwoch (13. März, 2 Uhr). Grund soll ein verstrichenes Ultimatum sein, auf das die Deutsche Bahn angeblich nicht mit einem neuen, schriftlichen Angebot reagiert hat. Das Bahnunternehmen wollte stattdessen die Verhandlungsgespräche fortsetzen. Die GDL rief daraufhin ein weiteres Mal zum Streik auf.
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„Die Deutsche Bahn (DB) kritisiert das Vorgehen der GDL aufs Schärfste und hat nun Rechtsmittel eingelegt, um den Streik noch zu stoppen“, so der Konzern am Montag. Dieser hatte einen entsprechenden Eilantrag auf einstweilige Verfügung beim Arbeitsgericht Frankfurt am Main eingereicht. Die „viel zu kurze Vorlaufzeit von nur 22 Stunden“ sei für die Fahrgäste eine „blanke Zumutung“. Nachdem das Arbeitsgericht Frankfurt den Streik der Lokführergewerkschaft GDL bei der Deutschen Bahn erlaubt hat, will der Konzern in Berufung gehen.
So reagieren die Fahrgäste
Mit der Äußerung, der Streik sei ein Zumutung für die Fahrgäste, könnten die Bahn nicht Unrecht haben, denn die Menschen, die auf die S-Bahn Berlin angewiesen sind, haben immer weniger Verständnis für die Streik-Strategie von GDL-Chef Weselsky. Sie müssen jetzt ab Dienstag abermals mit massiven Einschränkungen im Öffentlichen Personen-Nahverkehr rechnen.
„Wie wär’s mal mit einer Entschädigung für meinen Lohnausfall? Ich will auch weniger Arbeiten und mehr Lohn haben. Das, was da passiert, ist einfach nur rücksichtslos und egoistisch“, schreibt eine Nutzerin auf X (ehemals Twitter).
„Langsam geht die GDL einem auf den Sack. Wenn Weselsky eine Verlängerung seiner Gliedmaßen braucht, soll er sich einen Porsche kaufen, statt das Land mit seinem Egoismus lahm zu legen“, heißt es in einem anderen Kommentar.
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Das Arbeitsgericht hatte eine einstweilige Verfügung gegen den Streikaufruf abgelehnt. Der Ausstand sei nicht unverhältnismäßig, sagte Richterin Stephanie Lenze. Gegen die Entscheidung ist eine Berufung beim Hessischen Landesarbeitsgericht möglich. Das strebt die Bahn eigenen Angaben zufolge an. Demnach soll dort am Dienstag verhandelt werden. (mit dpa)